Der Transport gefährlicher Güter im öffentlichen Verkehr wird durch die GGVSEB (Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt) geregelt. Danach müssen Behältnisse, in denen gefährliche Güter transportiert werden, vorgeschriebene Prüfzyklen durchlaufen – und bestehen. Für Big Bags aus dem Hause FASSE ein Leichtes.
Darüber hinaus schreibt der Gesetzgeber vor, dass Hersteller von Packmitteln für Gefahrgüter regelmäßig von der BAM (Bundesanstalt für Materialprüfung) oder TÜV-ähnlichen Prüfstellen auditiert werden. Die Überwachung der Kriterien Wareneingangskontrolle, Fertigungsprozess und Mitarbeiterqualifikation hat FASSE Industrietextilien genauso mit Bravour bestanden, wie eine so genannte zerstörende Prüfung des Packmittels.
Deshalb können Sie bei uns USBAGs der Spezifikation TR IBCf001 – auch elektrisch leitfähig – in folgenden Ausführungen für die Verpackungsgruppen II und III erhalten: